Qualifikation
Zu meiner Ausbildung gehörte seinerzeit noch eine Medizinalassistentenzeit nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin. Nach Erhalt der Approbation als Arzt begann ich 1976 meine Facharztweiterbildung zum Psychiater und Neurologen in der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik unter Herrn Prof. Wolfram Keup als Klinikleiter bei verschiedenen zur Weiterbildung befugten Chefärzten. Die Klinik vollstreckte auch den Maßregelvollzug, so dass ich bereits damals Erfahrungen in der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher sammeln konnte. Nach Abschluss der Weiterbildung wurde ich zum Stellvertretenden Leiter der Abteilung für Rehabilitation unter Frau Dr. Rintelen gewählt, nach deren Abschied die Abteilung geschlossen wurde. Berufsbegleitend absolvierte ich am Institut für Psychotherapie in der Koserstraße (Prof. Bach, Dr. Köhler, Frau von Strachwitz u.a., Lehranalyse bei Dr.Hopmann) eine Weiterbildung für die Bereiche Psychotherapie und Psychoanalyse.
Von 1987 bis Juli 2011 war ich hauptamtlich als psychiatrischer Gutachter im Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (Leitung Prof. Volkmar Schneider, zuletzt Prof. Tsokos) tätig, Dienstaufgabe war die Erstellung psychiatrischer Gutachten für die Berliner Strafgerichte. Ich habe in dieser Zeit jährlich über 50 schriftliche Gutachten und ca. 100 mündliche Gutachten erstattet, da die Gerichte nicht in jedem Fall ein schriftliches Gutachten für erforderlich halten.
Dienstliche Fragestellungen betrafen überwiegend die Schuldfähigkeit von psychisch kranken Rechtsbrechern, aber auch deren Verhandlungsfähigkeit und Haftfähigkeit. Gelegentlich ging es in Verfahren gegen Ärzte auch um unterlassene Hilfeleistung oder Behandlungsfehler im psychiatrischen Bereich (z.B. Falschbehandlung in psychiatrischen Kliniken). Einzelheiten dazu hier.
Angebot
Seit August 2011 befinde ich mich im Ruhestand und stelle meine Erfahrungen für Beratung von Rechtsanwälten und Strafverteidigern und zur Erstattung von Obergutachten zur Frage der Plausibilität von Gutachten zur Verfügung. Hierduch möchte ich dazu beitragen, die Qualität psychiatrischer Gutachten zu verbessern, die durch bestimmte Gepflogenheiten bei der Vergütung von Sachverständigen in Frage gestellt ist. So berechnen die Berliner Gerichte den erforderlichen Zeitaufwand nach der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens, was die Sachverständigen natürlich dazu verführt, ihre Gutachten möglichst in die Länge zu ziehen, das Ergebnis des Gutachtens ausführlich zu diskitieren und schließlich zu einem nicht eindeutigen Schluss zu kommen. Die Berliner Gerichte vergüten dadurch nicht Qualität, sondern Quantität und Unentschlossenheit. |